Unser pädagogisches Konzept
Hier können Sie sich über unser pädagogisches Konzept informieren. Das sogenannte Kurzkonzept liegt ebenfalls in zwei Varianten vor.
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Kurzkonzept
1. Einleitung
1.0 Leitbild
1.1 Zielsetzung
1.2 Infrastruktur
1.3 Pädagogische Grundlagen
1.4 Zielgruppe
1.5 Gruppenstruktur
1.6 Aufnahmeverfahren
1.7 Gesetzliche Grundlagen
2. Arbeitsweise der Einrichtung
2.0 Definition
2.1 Partizipation/Beschwerdemanagment
2.2 Hilfeplanung Förderbedarf
3 Kooperation mit anderen Einrichtungen
3.0 Kindergärten, Schulen, Ärzte
3.1 Behörden und öffentliche Einrichtungen, Infrastruktur
3.2 Ausbildungsinstutitionen
1. Einleitung
1.0 Leitbild
Wir gehen davon aus, dass jeder wahrnehmbaren und festgestellten Einschränkung im Erleben und Verhalten eines Menschen eine organische Schädigung, eine schwierige psychische Verfassung, emotionale und/oder soziale Mangelzustände oder chronische Erkrankungen zugrunde liegen.
Weiterhin sind wir der Überzeugung, dass ungeachtet all dieser Einschränkungen und Einseitigkeiten der geistige Wesenskern eines jeden Menschen unangetastet und unbeschadet ist. Jeder Mensch ist eine persönliche Einmaligkeit, die nicht reproduzierbar ist in seiner Individualität. Unser Selbstverständnis und unsere Aufgaben als Erziehende knüpfen daran an, diese Individualität des jungen Menschen zu erspüren, zu erkennen und anzusprechen, um Einseitigkeiten auszugleichen und die vorhandenen Fähigkeiten zu fördern.
Anthroposophische Heilpädagogik in diesem Sinne begreift sich als Entwicklungshilfe zum Ausgleich von Ungleichgewicht und Einseitigkeiten hin zu Gesundheit und Gleichgewicht, zum Mittefinden zwischen polaren Entwicklungstendenzen. Grundlage hierzu bildet die Waldorfpädagogik, wonach sich die Entwicklung des Kindes nach Rhythmen und Phasen gestaltet (Lebens-, Jahres-, Wochen- und Tagesrhythmen). Entsprechend sind die Schwerpunkte der Erziehungsbemühungen zu entwickeln.
Basis ist ein ganzheitliches Menschenbild. Der Mensch ist eine Einheit von Geist, Seele und Körper. Unsere Heilpädagogik, die aus dem anthroposophischen Menschenbild entwickelt ist, soll den ganzen Menschen mit seinen Verstandeskräften (Denken), seinem individuellen Empfinden (Fühlen) und seinen Willensimpulsen (Wollen) ansprechen. Auch für den Menschen gilt, dass er (wie die Welt und ihre Prozesse) mehr ist als die Summe seiner Einzelteile. Aus diesem Grunde sind wir bemüht, alle drei Ebenen des menschlichen Seins zu berücksichtigen und unsere Angebote und Handlungsschritte daran auszurichten. Ein wesentlicher Schwerpunkt in der täglichen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen liegt im künstlerischen Tun, das diese drei Bereiche schult, verbindet und aufbaut.
Als Lebensort mit familienähnlicher Struktur bildet das feste Betreuerteam eine Stütze und Orientierungshilfe (Vorbildfunktion) für die heranwachsenden Kinder und Jugendlichen. Dies stellt den Mitarbeiter in die Verantwortung, Authentizität zu wahren und sich selbst weiter zu entwickeln (Erziehung durch Selbsterziehung).
1.1 Zielsetzung
Ziel ist es, den in der Gemeinschaft lebenden Kindern und Jugendlichen einen schützenden Rahmen zur Verfügung zu stellen, der sich an den Fähigkeiten und Möglichkeiten des einzelnen Kindes orientiert und seine Besonderheiten berücksichtigt. Das Zusammenleben von Kindern mit unterschiedlichen seelischen Behinderungen und Beeinträchtigungen ist von wesentlicher Bedeutung für das heilpädagogische Klima der Einrichtung. Es bestimmt das Gruppengefühl der Kinder untereinander und ermöglicht in der Begegnung ein gegenseitiges Lernen und Akzeptieren. Jedes einzelne Kind in der Gemeinschaft erscheint nicht als defizitäres Wesen, sondern als Mitmensch, dessen Fähigkeiten erkannt und dessen Möglichkeiten unterstützt und gefördert werden.
1.2 Infrastruktur
Der Martinshof ist eine familienähnliche, heilpädagogische Einrichtung, in der sieben Kinder einen neuen Lebensraum finden. Die Kinder leben in der Gemeinschaft mit den Betreuern und werden über einen langen Zeitraum betreut. Das Haus befindet sich in einem Wohngebiet am Ortsrand von Pech, umgeben von Wald und Wiese. Die ruhige und ländliche Umgebung, der idyllische Garten mit Bachlauf und die Nähe zum Spielplatz ermöglicht den Kindern die Begegnung mit anderen Kindern und mit der Natur, und gleichzeitig profitieren die älteren Kinder von der guten Anbindung an die Stadt Bad Godesberg und Bonn. Die Einrichtung wurde 1998 gegründet und hat sich im Laufe der Jahre in die Dörfliche Gemeinschaft integriert. Wichtiger Bestandteil der Arbeit im Lebensort Martinshof ist ein umfangreiches Therapieangebot. Dazu steht den Kindern und Jugendlichen der Gemeinschaft das Betreuerteam und Fachtherapeuten von außen zur Verfügung.
1.3 Pädagogische Grundlagen
Grundlage unserer Arbeit ist die anthroposophische Heilpädagogik. Die pädagogische Arbeit soll den ganzen Menschen mit seinen Verstandeskräften (Denken), seinem individuellen Empfinden (Fühlen) und seinen Willensimpulsen (Wollen) ansprechen.
Obwohl sich der Martinshof als Familien ersetzende/ - ergänzende Einrichtung versteht, spielt die Arbeit mit den Eltern eine wichtige Rolle. Soweit wie möglich sollen die Eltern wieder Kontakt zu ihren Kindern aufnehmen können bzw. aufrechterhalten und in die pädagogische Arbeit mit einbezogen werden, so dass wenn möglich eine Rückführung ins Elternhaus gelingt.
1.4 Zielgruppe
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche bis zum 12. Lebensjahr mit einem multidimensionalen Störungsbild. Dieses drückt sich durch Defizite oder Beeinträchtigungen in der seelischen Reife, im sinnlichen Empfinden, im Lernvermögen und im sozialen Verhalten aus. Die von uns angewandten heilpädagogisch therapeutischen Konzepte haben u.a. die Verbesserung und ggfs. die punktuelle Auflösung folgender Problemfelder zum Ziel: Fehlende Handlungskompetenz im häuslichen alltäglichen Bereich bei Kindern im Bereich zu seelischen Behinderung; Konzentrationsschwierigkeiten; Störungen des Sozialverhaltens; sensorische Defizite; psychomotorische Unruhe und Aufmerksamkeitsdefizite (ADS, ADHS); mangelnde Steuerungsfähigkeit; somatische Symptome und andere Syndrome. Aufarbeiten von traumatischen Erlebnissen und Ängsten im geschützten Rahmen der Einrichtung.
1.5 Gruppenstruktur
Der Lebensort Martinshof ist eine Wohngruppe mit Intensivangebot für Kinder und Jugendliche, denen es auf Dauer nicht möglich ist, sich im Familienverband, im bisherigen sozialen Umfeld oder in einer herkömmlichen Heimeinrichtung mit großen Gruppen zu integrieren. Sieben Kinder unterschiedlichen Geschlechts bewohnen das Haus in Einzelzimmern und werden im Schichtdienst betreut. Die Anbindung an einen Bezugsbetreuer ermöglicht es den Kindern, eine stabile und Halt gebende Beziehung aufzubauen. Die Betreuung während der Nacht wird durch einen im Haus verbleibenden Betreuer gewährleistet.
1.6 Aufnahmeverfahren
Bei Anfragen prüfen wir zunächst anhand der schriftlichen Unterlagen unsere Zuständigkeit. Nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem Kostenträger, den Erziehungsberechtigten und dem Kind bzw. Jugendlichen wird ein Vorstellungstermin in der Einrichtung und ggfs. ein Probewohnen von 2-6 Tagen vereinbart. Ist das Probewohnen zur beiderseitigen Zufriedenheit verlaufen, ist ein eindeutiger positiver Teambeschluss zur Aufnahme gefasst, erfolgt die endgültige Abklärung der Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger der Maßnahme.
1.7 Gesetzliche Grundlagen
- § 36 SGB VIII Hilfeplanung
- § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
- § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe in Verbindung mit
- § 34 SGB VIII Hilfe zur Erziehung in einer Heimgruppe
- § 35 a SGB VIII Eingliederungshilfe in einer Heimgruppe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- § 8 SGB VIII Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
- § 72 a SGB VIII3.
2. Arbeitsweise der Einrichtung
2.0 Definition
Ein wichtiger Arbeitsinhalt ist die Rhythmisierung des Alltags mit Tages-, Wochen-, Jahresablauf unter Einbeziehung der christlichen Feste. Im Rahmen projektbezogener Arbeit werden elementare Zusammenhänge über das Handeln erfahren. Durch gezielte, gemeinsame Raumgestaltung und Materialwahl sollen alle Sinne angesprochen und die Bewohner zur Eigengestaltung ihres Lebensraums angehalten werden. Durch Gymnastik, Schwimmen, Psychomotorik etc. werden gezielte körperorientierte Angebote unterbreitet. Über das Maß der täglichen Betreuung hinaus werden kreative Angebote (Malen, Musik, Wahrnehmungs- schulung, Rollenspiel, bildnerisches Gestalten etc.) von den Mitarbeitern des Hauses eingebracht. Haus und Garten werden als wichtger Bestandteil in das pädagogische Geschehen einbezogen. Wir sehen den Kontakt und die Fürsorge für zahlreiche Haustiere als wichtiges und unverzichtbares Erfahrungsfeld unserer Kinder und Jugendlichen. Heilpädagogische Fördermaßnahmen für einzelne Kinder werden möglichst ins Alltagsgeschehen integriert.
2.1 Partizipation/Beschwerdemanagment
Nach unserem Selbstverständnis ist das Grundrecht auf Partizipation unserem pädagogischen Alltag inhärent. Das alltägliche Miteinander beinhaltet u.a. die grundlegenden Werte wie z.B. Selbstbestimmung, Verantwortungsübernahme, Einüben demokratischen Handelns und Kommunikations-/Konfliktfähigkeit mit Wahrung der Grenzen des Gegenübers. Eine Auswahl von konkreten Partizipationsmöglichkeiten, die den Kindern im Martinshof als Beteiligungsformen nahe gebracht werden, ist:
- Mitwirkung und Mitsprache bei Planungen und Entscheidungen; z.B. gemeinsame Freizeitaktivitäten, Essensplanung, Mitgestaltung der von allen genutzten Räumlichkeiten/Garten
- Selbstbestimmung (immer auf Grundlage des Wohls des Kindes und seiner Mitmenschen) z.B. individuelle Freizeitgestaltung, Zimmergestaltung, Verwendung des Taschengeldes
- punktuelle Mitgestaltung der Hausordnung und Gruppenregeln
- Teilnahme an der wöchentlich stattfindenden „Kinderkonferenz“
- die Mitwirkung bei der Erstellung der „Heimzeitung“
- informelle Beschwerdemöglichkeiten (auf der individuellen, vertrauensvollen Beziehungsebene mit selbst gewähltem Mitarbeiter)
- durch Ombudsfrau Frau M. Wege, Vorstandsmitglied des Martinshofes; die Kinder haben die Möglichkeit, ihr Anliegen (anonym) in den „Sorgenbriefkasten“ zu legen, welcher regelmäßig alleinig von der Ombudsfrau auf Inhalt überprüft wird.
- die Teilnahme an der Hilfeplanung (individuell)
2.2 Hilfeplanung Förderbedarf
Auf der Grundlage des KJHG wird der Hilfeplan mit dem zuständigen Jugendamt und den Erziehungsberechtigten vereinbart und fortgeschrieben. In regelmäßigen Erziehungsplangesprächen innerhalb der Einrichtung werden unter Beteiligung aller für das jeweilige Kind zuständigen Mitarbeiter die nächsten Entwicklungsziele und deren konkreten Umsetzungsmöglichkeiten besprochen. Hierzu wird das Kind in altersgemäßer angemessener Form mit einbezogen. Durch regelmäßig stattfindende Fallsupervisionen werden die heilpädagogischen, therapeutischen, medizinischen und psyhcotherapeutischen Behandlungswege erarbeitet. Wird besondere therapeutische oder heilpädagogische Förderung benötigt, stehen uns im Haus sowie außerhalb Fachkräfte zur Vergügung. So werden in unserer Einrichtung die Kunsttherapie und Massagen durch externe Fachkräfte durchgeführt. Musikalische Förderung und das pädagogische Reiten finden außerhalb statt.
2.3 Elternarbeit
Unabhängig von den Gründen der Unterbringung und der Vorgeschichte der Kinder bleiben die Eltern immer ein wesentlicher Bestandteil der Identität und der Biographie des Kindes. Eine wertschätzende Haltung gegenüber Eltern und Herkunftsfamilie ist daher selbstverständlich. Der Kontakt zwischen Kind und Eltern/Familie wird individuell nach den Bedürfnissen des Kindes und den Möglichkeiten der Eltern gestaltet z.B. durch regelmäßige Heimfahrtwochenenden, Besuche der Eltern im Haus oder begleitete Besuchskontakte außerhalb der Einrichtung. Durch die Einbindung der Eltern in die Gestaltung des Kontakts mit dem Kind werden ihre Ressourcen mobilisiert.
2.4 Sicherstellung des Schutzauftrages
Die Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung (§8a) wird in unserer Einrichtung im formellen durch zwei Faktoren gesichert:
- Durch vertragliche Zusammenarbeit mit externer „insofern erfahrene Fachkraft“ nach §8a, die bei Bedarf umgehend erreichbar ist (Träger „Jugendfarm Bonn“).
- Durch Vereinbarung nach § 8a SGB VIII mit dem Kreisjugendamt Rhein-Sieg
Des Weiteren erfolgt eine verbindliche Fortbildung für alle Mitarbeiter hinsichtlich aller notwendigen Aspekte von Kindeswohlgefährdung (Indikatoren, Risikoeinschätzung, Umgang etc.). Darüber hinaus sind im Rahmen der Qualitätssicherung weitere, dem Schutzauftrag entsprechende Vorgehensweisen enthalten (s. VI.).
3. Kooperation mit anderen Einrichtungen
3.0 Kindergärten, Schulen, Ärzte
Dem pädagogischen Ansatz entsprechend besuchen die Kinder und Jugendlichen des Martinshofs möglichst die Waldorfschule, insbesondere die Johannesschule, eine freie Schule für Erziehungshilfe, die entsprechend der Pädagogik Rudolf Steiners Kinder mit den unterschiedlichsten Störungsbildern fördert. Aber auch der Besuch anderer Schulen (Förderschulen, Kindergärten) aus der Region ist möglich. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrern und den Betreuern der Einrichtung ist im Interesse und zum Wohle der Bewohner des Martinshofs unerlässlich. Nach der Schulentlassung wechseln die Jugendlichen in eine ihren Möglichkeiten entsprechende Einrichtung für junge Erwachsene (betreutes Wohnen, Werkstätten, Lebensgemeinschaften) oder sind in der Lage, ein eigenständiges Leben, betreut oder in eigener Verantwortung, zu führen. Dieser Wechsel wird durch die Mitarbeiter des Hauses vorbereitet.
Neben einem naturheilkundlichen Hausarzt für die medizinische Grundversorgung der Kinder und Jugendlichen ist ein anthroposophisch orientierter Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie bei entsprechendem Diagnose- und therapiebedarf für unsere Einrichtung tätig ; gegebenenfalls werden die Kinder von hier an andere Therapeuten überwiesen. Ebenso berät er uns in der Erarbeitung von Grundlage nn heilpädagogischer, anthroposophischer Fragestellungen.
3.1 Behörden und öffentliche Einrichtungen, Infrastruktur
Die Einrichtung steht mit den jeweils zuständigen Kostenträgern und allen anderen für das Kind relevanten Ämtern in regelmäßigem Kontakt. Die Betreuer nehmen zusammen mit den Kindern und Jugendlichen am kulturellen Leben der Region teil (Theater, Konzerte, künstlerische Veranstaltungen, Feste und Veranstaltungen in der Gemeinde). Freizeit hat im Bewusstsein der Kinder einen hohen Stellenwert. Anknüpfend an ihr Bedürfnis, motorisch zu agieren, zu spielen und Spaß zu haben, gibt es vielfältige Möglichkeiten, diese Zeit mit angeleiteten und vorstrukturierten Aktivitäten sowie auch mit selbst entwickelten Ideen und spontanen Einfällen künstlerisch, kreativ und erlebnisreich zu gestalten. Die ländliche Umgebung von Pech bietet mit seinen Wiesen und Wäldern hierzu viele Möglichkeiten.
3.2 Ausbildungsinstutitionen
Die Einrichtung ist an der Ausbildung von Fachkräften sehr interessiert und kooperiert u.a. mit der Alanus Hochschule in Alfter, die den Studiengang Kindheitspädagogik anbietet. Der Martinshof dient den Studenten als Praxisstelle während ihres Studiums und stellt hierfür einen Praktikumsplatz zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir einen Ausbildungsplatz für einen Auszubildenden zum Jugend- und Heimerzieher in Kooperation mit dem Seminar am Michelshof in Weilheim/Teck.
4. Qualitätssicherung
- Jährlicher Qualitätsdialog mit externem Fachberater des Kreisjugendamtes Rhein-Sieg
- Abstimmung pädagogischer Vorstellungen und Vorgehensweisen einmal wöchentlich in der Teamsitzung und täglicher Kurzreflektion am Abend der Dienst habenden Mitarbeiter
- Kollegiale Beratung
- Monatliche Team- und Fallsupervision durch externen Supervisor
- Tägliche Dokumentation über besondere Ereignisse, Verhalten, Stimmungen und Befindlichkeiten, Medikation und Pflege in der Dokumentationsmappe jedes einzelnen Kindes
- Regelmäßige schriftliche Berichterstattung an den jeweils zuständigen Jugendamtsmitarbeiter
- Fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, gegenseitige Besuche
- Interne Fortbildung mit externen Referenten zu medizinischen und pädagogischen Themen
- Externe Fortbildungsmöglichkeiten gemäß Weiterbildungsgesetz für alle Mitarbeiter
- Monatliches Erarbeiten gemeinsamer Literaturgrundlagen im gesamten Team mit externem Referenten
- Mitarbeit/Teilnahme an Arbeitskreisen (Arbeitsgruppe Nord des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit e.V.; Fachgruppe Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen; Facharbeitskreis Erziehungshilfen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Wuppertal; Teilnahme am Arbeitskreis Kinder, Jugend und Familie, Kreisgruppe Bonn des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes; Arbeitskreis „Hilfen zur Erziehung“ der Bundesstadt Bonn)
- Anleitung von Praktikanten, FSJ'lern und Absolventen den BFD durch Leitung und das Fachpersonal
- Konzeptentwicklung
- Infrastruktur: Fahrzeug, Unterbringung in Einzelzimmern, Therapieräume, Garten
5. Organisaion
Die Einrichtung wird vom Verein für heilende Erziehung und Therapie e.V. getragen. Sie untersteht den Weisungen des Vorstands und wird von der Heimleitung und der stellvertretenden Leitung geführt. Der Betreuungsschlüssel ist 1 :1,33, das entspricht 5,25 Stellen, besetz mit soz. Päd. Fachkräften (Diplom Sozialpädagoge, Erzieher/in, Heilpädagoge, Praktikanten/Auszubildender).
6. Kosten & Finanzen
Die Berechnung der Leistungsentgelte für die Hilfsangebote in unserer Einrichtung erfolgt auf der Grundlage des § 78 KJHG und des jeweils gültigen Rahmenvertrages für das Land Nordrhein Westfalen. Die darin festgelegten Standards und Verfahrensweisen sind für unsere Einrichtung gültig und bindend. Die bei der Erfüllung der Aufgabenstellung entstehenden Kosten (Personal-, Sach- und Investitionskosten) werden anhand einer geprüften Jahresbilanz ermittelt und die darauf aufbauende Kalkulation vom örtlich zuständigen Jugendamt geprüft und jeweils für ein Jahr genehmigt. Auf der Grundlage einer mit dem für uns zuständigen Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises abgestimmten Leistungsbeschreibung und der entsprechenden Qualitätssicherungsbeschreibung wird ein Leistungsentgelt vereinbart, das für das laufende Kalenderjahr Gültigkeit hat. Mit diesem Entgelt sind alle Leistungen abgegolten, die in der Betreuung der Kinder und Jugendlichen anfallen, ausgenommen die Pauschalen für Bekleidung, Taschengeld, Weihnachtsgeld und Beihilfen zu besonderen Anlässen. Für zusätzliche Therapien und Förderstunden wird ein Fachleistungsstundensatz berechnet (Leistungsbeschreibung FLST). Die entstandenen Betreuungskosten werden monatlich ermittelt und den jeweiligen Kostenträgern in Rechnung gestellt. Am Jahresende erfolgt eine Kostenabstimmung